Anmeldeverfahren

Grundsätze des Anmeldeverfahrens:

Möchten Sie ihr Kind im nächsten Kindergartenjahr anmelden? (Sept 2027 – Aug 2028)

    1. Es gibt zum Jahresbeginn einen festgelegten Zeitraum, in dem man sein Kind für das folgende Kindergartenjahr anmelden kann.
      Für das Kindergartenjahr September 27 – August 28 ist dieser Zeitraum von heute bis zum 21.01.27 festgelegt. Auf spätere Anmeldungen können dann nur noch bei freien Plätzen berücksichtigt werden. Das Datenblatt zur Aufnahme finden Sie in den Downloads.
      Die Anmeldung ist immer nur für das folgende Kindergartenjahr möglich. Eine Vorabanmeldung für das übernächste Kindergartenjahr kann nicht erfolgen. Sie können das Datenblatt zur Aufnahme bei uns abgeben oder an die E-Mail-Adresse info@kiga-eussenheim.de schicken.
    2. Anmeldeberechtigt sind die Kinder, die im betroffenen Kindergartenjahr mindestens das 1. Lebensjahr vollenden werden, da eine Aufnahme in die Krippengruppe erst ab dem 1. Geburtstag möglich ist. Angemeldet werden können folglich auch Kinder, die im Anmeldezeitraum noch nicht geboren sind, aber dennoch die o. g. Anforderung erfüllen. Beispiel: Geburtstermin im Mai 26 -> 1. Geburtstag im Mai 27 -> Anmeldung im Januar 26 (vor Geburt) für Mai 27. 
    3. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 wurden die angemeldeten Kinder gem. den folgenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge sortiert:
          1. Absage bei der letzten Anmeldung (1. Ja / 2. Nein)
          2. Schuljahrgang (Absteigend) 
          3. Geschwisterkind im Kindergarten (1. Ja / 2. Nein) 
          4. Wohnhaft in Eussenheim (1.Ja / 2.Nein) 
          5. Alter (Absteigend)

            (Änderungen bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2027/2028 sind vorbehalten.) 

                     Allgemeine Aufnahmebedingungen sind für den Kindergarten die Platzkapazität in den jeweiligen Gruppen!

            Bei Fragen zum Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte an die Vorstandschaft des St. Johannes-Zweigverein, Danke.