Anmeldeverfahren

Grundsätze des Anmeldeverfahrens

  1. Es gibt zum Jahresbeginn einen festgelegten Zeitraum, in dem man sein Kind für das folgende Kindergartenjahr anmelden kann. Für das Kindergartenjahr September 24 – August 25 ist dieser Zeitraum z. B. vom 01.01.24 -26.01.24. (Bekanntgabe des Zeitraums erfolgt durch Aushänge/ Presse/ Homepage). Die Anmeldung ist immer nur für das folgende Kindergartenjahr möglich. Eine Vorabanmeldung für das übernächste Kindergartenjahr kann nicht erfolgen. Eine Anmeldung/Nachmeldung außerhalb dieses Zeitraums ist nicht möglich. Ausnahme: Es gibt freie Plätze im Kindergarten.
  2. Anmeldeberechtigt sind die Kinder, die im betroffenen Kindergartenjahr mindestens das 1. Lebensjahr vollenden werden, da eine Aufnahme in die Krippengruppe erst ab dem 1. Geburtstag möglich ist. Angemeldet werden können folglich auch Kinder, die im Anmeldezeitraum noch nicht geboren sind, aber dennoch die o. g. Anforderung erfüllen. Beispiel: Geburtstermin im Mai 24 -> 1. Geburtstag im Mai 25 -> Anmeldung im Januar 24 (vor Geburt) für Mai 25
  3. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 wurden die angemeldeten Kinder gem. den folgenden Kriterien in der angegebenen Reihenfolge sortiert:
    1. Absage bei der letzten Anmeldung (1. Ja / 2. Nein)
    2. Schuljahrgang (Absteigend)
    3. Geschwisterkind im Kindergarten (1. Ja / 2. Nein)
    4. Wohnhaft in Eussenheim (1.Ja / 2.Nein)
    5. Alter (Absteigend)

Änderungen bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind vorbehalten.

Bei Fragen zum Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte an die Vorstandschaft des

St. Johannes-Zweigverein, Danke.